Eine Ausbildung ist eine zeitlich begrenzte Maßnahme, zum Erwerb von Kenntnissen oder Fertigkeiten. Der erfolgreiche Abschluss qualifiziert zur Ausübung einer bestimmten Tätigkeit. Bildung ist hingegen der Teil der Ausbildung, der auch nach langer Zeit noch abrufbar ist.

Viele arbeiten während einer Ausbildung auf eine Prüfung hin, die zum erfolgreichen Abschluss führt. Meiner Meinung nach ist die wirklich wichtige Prüfung jedoch eine Andere. Nämlich die, die während der Ausübung der jeweiligen Tätigkeit erfolgt. Wird diese nicht bestanden, erfolgt oft eine „Disqualifizierung“ in Form der Kündigung des Arbeitsverhältnisses. Somit ist in meinen Ausbildungen die bestandene Praxis das Ziel, neben der theoretischen Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer. Ich möchte Ihnen daher Kenntnisse und Fertigkeiten vermitteln, die sich in der Theorie und in der Praxis bewährt haben.

Fach- und Sachkundeprüfung gem. §34a Gewerbeordnung (Bewachungsgewerbe)

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Die zweite Qualifikation, nach der Unterrichtung gemäß §34a GewO ist die darauf aufbauende Fach- und Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe. Diese befähigt Sie für weitere Tätigkeitsbereiche der Sicherheitswirtschaft.

Mit der bestandenen Prüfung weißen Sie nach, dass Sie die notwendigen Kenntnisse über die Pflichten und Befugnisse sowie deren praktischen Anwendung erworben haben und diese Tätigkeiten eigenverantwortlich Wahrnehmen können.

  • Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr
  • Schutz vor Ladendieben
  • Bewachung im Einlassbereich von gastgewerblichen Diskotheken
  • Bewachung von Einrichtungen nach dem Asylgesetz, in leitender Funktion
  • Bewachung von zugangsgeschützten Großveranstaltung, in leitender Funktion

Inhalte

  • Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
  • Gewerberecht
  • Datenschutzrecht
  • Bürgerliches Gesetzbuch
  • Straf- und Verfahrensrecht
  • Waffenrecht
  • Unfallverhütungsvorschriften
  • Psychologie
  • Sicherheitstechnik

Ihr Vorteil

  • Prüfungsrelevante Inhaltsvermittlung und abschlussorientierte Prüfungsvorbereitung
  • Praxisbezogene Beispiele aus dem echten Leben gegriffen
  • Wahlweise Einzel- oder Gruppenschulung
  • Wahlweise in Vollzeit, Teilzeit oder auf Stundenbasis
  • Wahlweise Präsenz- oder Onlineschulung
  • Information zu individuellen u. regionalen Fördermöglichkeiten
  • Keine Kosten bei vorhandenem Aktivierung- und Vermittlungsgutschein bzw. Bildungsgutschein

Es gibt nur eins, was auf Dauer teuerer ist als Bildung: keine Bildung.

John F. Kennedy

Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft (GSSK)

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Mit dieser Ausbildung bzw. der erfolgreich abgelegten Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer erwerben Sie einen stark nachgefragten Abschluss in der Sicherheitswirtschaft, der Ihnen nicht nur die Führungsetage, sondern auch neue Arbeitsplätze und damit einhergehend neue Verdienstmöglichkeiten eröffnet.

Um diese Hürde der Prüfung gelassen zu nehmen ist ein organisierter Lehrgang und eine gute Prüfungsvorbereitung unerlässlich. Als Prüfer der Industrie- und Handelskammer sind meine Lehrgänge stets Prüfungsrelevant aufgebaut und so strukturiert, dass sie leicht dem Rahmenlehrplan der IHK folgen können.

Inhalte

  • Rechtskunde
  • Dienstkunde
  • Brandschutz und sonstige Notfallmaßnahmen
  • Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz
  • Einsatz von Schutz und Sicherheitstechnik
  • Situationsbeurteilung und -bewältigung
  • Kommunikation
  • Kunden- und Serviceorientierung
  • Zusammenarbeit

Ihr Vorteil

  • Prüfungsrelevante Inhaltsvermittlung und abschlussorientierte Prüfungsvorbereitung
  • Praxisbezogene Beispiele aus dem echten Leben gegriffen
  • Wahlweise Einzel- oder Gruppenschulung
  • Wahlweise in Vollzeit, Teilzeit oder auf Stundenbasis
  • Wahlweise Präsenz- oder Onlineschulung
  • Information zu individuellen u. regionalen Fördermöglichkeiten
  • Keine Kosten bei vorhandenem Aktivierung- und Vermittlungsgutschein bzw. Bildungsgutschein

Bildung ist ein unentreißbarer Besitz.

Menander

Brandschutzhelfer

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Die Notwendigkeit von Brandschutzhelfern ergibt sich  aus folgenden Rechtsgrundlagen:

  • § 10 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz
  • § 22 Abs. 2 der Unfallverhütungsvorschrift 1
  • Abschnitt 6.2 der technischen Regel für Arbeitsstätten

Die notwendige Anzahl der zur Verfügung stehenden Brandschutzhelfer ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung eines jeden Arbeitsplatzes. Im Regelfall entspricht dies 5 % aller Beschäftigten.

Darüber hinaus ist eine theoretische Ausbildungszeit von mindestens 2x 45 Minuten und eine praxisorientierte Ausbildung von mindestens 5 bis 10 Minuten pro Teilnehmer vorgeschrieben. Ebenso auch eine Wiederholung der Ausbildung alle 3 bis 5 Jahre. Bei wesentlichen betrieblichen Änderungen ist in kürzeren Abständen eine Wiederholung der Ausbildung erforderlich. Z.B.:

  • Änderung der Brandschutzordnung
  • Neue Verfahren mit veränderter Brandgefährgung
  • Umstrukturierungen und Fluktuation der Mitarbeiter
  • Brandereignis im Betrieb 

Inhalte

  • Grundzüge des Brandschutzes, Betriebliche Brandschutzorganisation
  • Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöschenrichtungen
  • Gefahren durch Brände, Verhalten im Brandbfall
  • Handhabung, Funktion und Auslösemechanismen von Feuerlöscheinrichtungen, sowie Anwendung entsprechender Löschtaktiken
  • Realitätsnahe Übung mit Feuerlöscheinrichtungen
  • Wirkungsweise und Leistungsfähigkeit von Feuerlöscheinrichtung
  • Betriebsspezifische Besonderheiten

Ihr Vorteil

  • Praxisbezogene Beispiele
  • Wahlweise Einzel- oder Gruppenschulung
  • Wahlweise in Vollzeit, Teilzeit oder auf Stundenbasis
  • Information zu individuellen u. regionalen Fördermöglichkeiten
  • Keine Kosten bei vorhandenem Aktivierung- und Vermittlungsgutschein bzw. Bildungsgutschein
Ihr Dierk Sander
Karrierecoach und Fachdozent
aus Leidenschaft

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